Brauner Marmorierter Stinkwurm (BMSB): Vorbereitungen für die Risikosaison 2024-25 in Neuseeland

Brown marmorated stink bug

    Karte der Verbreitung der Braunen Marmorierten Stinkwanze 

    Ein Risiko für die Biosicherheit

    • Ein potenzieller und schwerer Schädling, der sich von mehr als 300 Pflanzenarten ernährt.
    • Sie dringen im Herbst oft in großer Zahl in Fahrzeuge, Häuser und Fabriken ein und suchen Schutz für den Winter.
    • Sondert bei Bedrohung eine stinkende Chemikalie ab, die bei Hautkontakt ein brennendes Gefühl verursachen kann.
    • Ihr Geruch ist ein Aeroallergen, das bei manchen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen kann.

    Umgang mit dem aufkommenden Risiko

    • Saisonale Maßnahmen helfen beim Risikomanagement während der Hochrisikosaison.
    • Waren mit hohem Risiko und Waren mit Zielrisiko, die in den Zielrisikoländern hergestellt oder aus diesen Ländern als Seefracht zwischen dem 1. September 2023 und dem 30. April 2024 (einschließlich) versandt werden, wie im Konnossement angegeben, unterliegen der BMSB-Intervention.
    • Alle Anbieter von BMSB-Behandlungen in Zielrisikoländern müssen vom neuseeländischen Ministerium für Primärindustrie (MPI) zugelassen sein. Einzelheiten finden Sie auf der MPI-Website.
    • Waren mit hohem Risiko, die der obligatorischen Offshore-Behandlung unterliegen und unbehandelt oder von einem nicht zugelassenen Behandlungsanbieter in einem Land mit hohem Risiko eintreffen, werden bei ihrer Ankunft zur Ausfuhr bestimmt.

    Ziel-Risiko-Länder

    Die BMSB-Managementmaßnahmen gelten für:

    • Alle neuen und gebrauchten Zielfahrzeuge, Maschinen und Teile davon (Liste 5), die in diesen Ländern hergestellt oder aus diesen Ländern nach Neuseeland versandt werden.
    • Jedes Schiff, das Waren aus diesen Ländern umlädt oder verlädt, unterliegt ebenfalls einer verstärkten Kontrolle für Waren, die in diesen Ländern hergestellt oder aus diesen Ländern nach Neuseeland verschifft werden.
    • Aus Italien exportierte Seecontainer während der Risikosaison.

    Albanien
    Andorra
    Armenien
    Österreich Aserbaidschan
    Belgien
    Bosnien und Herzegowina
    Bulgarien
    Kanada
    Kroatien
    Tschechien
    Frankreich
    Georgien
    Deutschland
    Griechenland
    Ungarn
    Italien
    Japan
    Kasachstan

    Kosovo
    Liechtenstein
    Luxemburg
    Republik Nord-Mazedonien
    Moldawien
    Montenegro
    Netherlands
    Poland
    Portugal
    Rumänien
    Russland
    Serbien
    Slowakei
    Slowenien Spanien
    Schweiz
    Türkei
    Ukraine
    Vereinigte Staaten von Amerika


    Fahrzeuge, Maschinen oder Teile - erfordern eine obligatorische Behandlung im Ausland

    Laden Sie ein Anmeldeformular für diese Waren von der MPI-Website herunter.

    Warenart: Landfahrzeuge

    • Personenkraftwagen
    • LKWs
    • Busse
    • Wohnwagen
    • Wohnmobile
    • Dreiräder
    • Go-Karts
    • Motorräder
    • Scooter
    • Motorschlitten
    • Armee-/Verteidigungsfahrzeuge (mit Rädern)
    • Amphibienfahrzeug
    • ATVs und Quads
    • Gabelstapler
    • Golfwagen
    • Hägglunds
    • Seite-an-Seite-Rennwagen
    • Anhänger inklusive Pferdewagen
    • Züge und Zugwaggons

    Warenart: Flugzeuge und Wasserfahrzeuge

    • Amphibienfahrzeuge
    • Segelflugzeuge
    • Hubschrauber
    • Heißluftballons
    • Luftkissenfahrzeuge
    • Jetskis
    • Motorisierte Boote
    • Flugzeuge
    • Raumschiffe
    • Meer-Roller
    • Anhänger, die an ein Wasser- oder Luftfahrzeug angehängt exportiert werden
    • Jachten
    • Zeppeline (Luftschiffe)

    Warenart: Maschinen

    • Betonmischmaschinen
    • Baumaschinen und Straßenbaumaschinen
    • Kräne
    • Landwirtschaftliche Maschinen
    • Gabelstapler
    • Maschinen zum Pflücken oder Ernten von Obst
    • Nahrungsmittelmaschinen zur Verarbeitung von tierischem oder pflanzlichem Material
    • Bodenverdichter
    • Generatoren
    • Maschinen für die Getreideverarbeitung im Innen- und Außenbereich
    • Hebebühnen (einschließlich Ausleger-, Personen- und Scherenbühnen)
    • Maschinen zur Holzgewinnung
    • Pflanzmaschinen
    • Aufsitz-Rasenmäher
    • Drillmaschinen für Saatgut
    • Skilift oder Gondelanlage
    • Portalhubwagen
    • Raupenfahrzeuge (Bulldozer, Bagger, Traktoren)
    • Raupenmaschinerie für die Armee
    • Maschinen für den Tunnelbau
    • Maschinen zum Wasserpumpen

    Warenart: Fahrzeug- oder Maschinenteile

    • Ausleger oder Rahmen
    • Fahrgestell
    • Türen und Paneele
    • Motoren
    • Auspuffanlagen
    • Greifer, Krallen, Schaufeln und Eimer
    • Sitze
    • Aufhängung und Bremsen
    • Spuren
    • Reifen (gebraucht und neu)
    • Räder und Magazine
    • Flügel
    • Drahtkabel oder Seile

    Seecontainer aus Italien - müssen zwingend off-shore behandelt werden

    Seecontainer aus Italien

    • Container (und ihr Inhalt) müssen mit einem MPI-zugelassenen Mittel behandelt werden, bevor sie in Neuseeland ankommen.
    • Wenn Seecontainer aus Italien zum Umpacken oder zur Behandlung auf dem Weg nach Neuseeland durch andere Länder umgeladen werden, muss Italien als Ursprungsland angegeben und die entsprechenden Belege vorgelegt werden.
    • Weitere Einzelheiten zu den aus Italien eintreffenden Containern finden Sie auf der MPI-Website.

    Empfindliche Waren aus Italien - werden einer verstärkten Kontrolle unterzogen und müssen möglicherweise nicht behandelt werden

    Warenart: Empfindliche Waren

    • Landwirtschaftliche Präparate und Tierarzneimittel
    • Lebensmittel für den menschlichen Verzehr (einschließlich Getränken)
    • Lebensmittelgerechtes Verpackungsmaterial (z.B. Thermoplastikfolie)
    • Frische Lebensmittel
    • Gefrorene Lebensmittel
    • Lebende Tiere
    • Lederwaren (Kleidung und Möbel)
    • Tiernahrung
    • Pharmazeutische Produkte
    • Polyurethanballen und Schaumstoffprodukte
    • Gekühlte Waren
    • Saatgut für die Aussaat
    • Risikogüter der besonderen Kategorie (chemische, explosive, mineralische, radioaktive oder flüchtige Güter)
    • Tankcontainer
    • Textilien (einschließlich Garn)

    Das Ministerium für Primärindustrie (MPI) empfiehlt die Begasung am Bestimmungsort.

    • Obligatorische Offshore-Behandlung ist für Waren mit Zielrisiko ohne Herstellererklärung erforderlich.
    • Alle Ladungen von Italien nach Neuseeland während der Saison müssen offshore behandelt werden.
      • Empfindliche Fracht aus Italien muss möglicherweise nicht behandelt werden.
    • Komplettladungen (FCLs) mit gebrauchten oder gebrauchten gefährdeten Waren erfordern eine obligatorische Offshore-Begasung.
    • Offene Container (Flat Racks oder Open Tops) und Stückgut erfordern eine obligatorische Offshore-Begasung.
    • Sammelcontainer-(LCL)-Hochrisikofracht aus den Vereinigten Staaten wird off-shore behandelt.

    Obligatorische Behandlungsanforderungen

    Zu den Behandlungsmöglichkeiten gehören:

    • Wärmebehandlung
    • Methylbromid-Begasung
    • Sulfurylfluorid-Begasung

    Überprüfen Sie die genehmigte Liste der Anbieter von Offshore-Behandlungen.

    Aus Italien

    • Waren, die in einem vollständig umschlossenen FCL oder Freight All Kinds (FAK) verpackt und begast sind, müssen behandelt und von unbehandelten Risikowaren getrennt werden, in den Container geladen und innerhalb von 120 Stunden verschlossen werden und dürfen vor der Ausfuhr nicht wieder geöffnet werden, es sei denn, dies ist erforderlich, um andere Waren in den FAK zu laden.
    • Waren, die in offenen Containern oder als Break Bulk und Roll-on/Roll-off (RoRo) verpackt und begast wurden, müssen innerhalb von 120 Stunden nach der Begasung versandt werden.

    Aus anderen Ziel-Risiko-Ländern

    • Hochrisikowaren, die in einem vollständig geschlossenen FCL oder FAK verpackt und begast sind, müssen behandelt und von unbehandelten Risikowaren getrennt werden, in den Container verladen und innerhalb von 120 Stunden verschlossen werden und dürfen vor der Ausfuhr nicht wieder geöffnet werden, es sei denn, dies ist erforderlich, um andere Waren in das FAK zu laden.
    • Waren, die in offenen Containern oder als Stückgut und RoRo verpackt und begast wurden, müssen innerhalb von 120 Stunden nach der Begasung versandt werden.
    • Für gebrauchte Artikel können besondere Regeln für die Begasung von Waren gelten.

    Anforderungen an die Verpackung

    • Um eine wirksame BMSB-Behandlung durchzuführen, müssen die Waren so präsentiert werden, dass die Hitze oder das Begasungsmittel alle äußeren und inneren Oberflächen der Waren erreichen kann, die für den Schädling zugänglich sind.

    Visualisierung der richtigen Verpackung von Waren zur BMSB-Prävention 

    • Wenn die zu behandelnden Waren in Plastik eingewickelt sind, muss die Plastikverpackung aufgeschnitten oder angepasst werden, damit das Begasungsmittel oder die Hitze ausreichend in die Waren eindringen kann, damit die Behandlung wirksam ist.

    Nahaufnahme der geeigneten Verpackung für BMSB

    • Zwischen und um die Waren im gepackten Container muss ausreichend Platz vorhanden sein, damit die Behandlung alle Außen- und Innenflächen der Waren erreichen kann.

    • Reduzieren Sie Hindernisse durch die Nutzung von Offshore-Behandlungen durch zugelassene Anbieter.
    • Sorgen Sie für eine frühzeitige und genaue Dokumentation, einschließlich aller Einzelheiten der Behandlung.
    • Erwarten Sie, dass die Behandlungsscheine auf ihre Einhaltung überprüft werden.
    • Die Nichteinhaltung der Vorschriften führt zur Ausfuhr der Sendung.

    Erfahrungsbericht der Kunden


    "Sie kennen die Länder, aus denen wir importieren, sehr gut und informieren uns ständig über die aktuellen Herausforderungen in der Lieferkette. Außerdem bieten sie eine fundierte Beratung in Bezug auf Handelsanforderungen, Biosicherheit und Zollangelegenheiten."
    Kubota

    Kubota



    Arbeiten Sie mit den Trusted Advisor®-Experten von C.H. Robinson zusammen, um Ihre spezifischen Risiken und nächsten Schritte zu verstehen.

     

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